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ARD-Arbeitsgruppe zu Creative Commons: Berichtsentwurf geleakt
Obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland großteils über Beiträge finanziert wird und laut gesetzlichem Programmauftrag möglichst viele Menschen erreichen soll, ist die Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte durch die Beitragszahlenden stark eingeschränkt. Abgesehen von Depublizierungspflichten ist es vor allem das Urheberrecht, das eine Weitergabe, Einbindung oder ähnliche Weiternutzung von Inhalten im Internet erschwert.
↗ https://netzpolitik.org/2014/ard-arbeitsgruppe-zu-creative-commons-berichtsentwurf-geleakt/