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Bundesinnenministerium veröffentlicht rückwirkende Zahlen zu „personengebundenen Hinweisen“

In den vergangenen Wochen gab es einige öffentliche Aufmerksamkeit zu „personengebundenen Hinweisen“ (PHW), die in polizeilichen Datenbanken gespeichert werden und die Betroffenen stigmatisieren und auch kriminalisieren. Die Vergabekriterien von in der bundesweiten INPOL-Datei eingespeisten PHW werden in einem sogenannten PHW-Leitfaden definiert.

https://netzpolitik.org/2014/bundesinnenministerium-veroeffentlicht-rueckwirkende-zahlen-zu-personengebundenen-hinweisen/
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