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Landgericht Hamburg verbietet Open-Source Software „JDownloader2“ [UPDATE: Stellungnahme von jdownloader.org]
Das Landgericht Hamburg hat die Open-Source Software „JDownloader2“ als „urheberrechtlich unzulässig“ verboten. Die Software umgeht nach Ansicht des Gericht eine Schutzmaßnahme nach § 95a des Urheberrechtsgesetzes. Das gab die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte bekannt, die auch selbst als Abmahner in dem Fall beteiligt war.
↗ https://netzpolitik.org/2013/landgericht-hamburg-verbietet-open-source-software-jdownloader2/