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Weitgehendes Recht auf Privatkopie in Frankreich durch Gericht bestätigt
Anscheinend hat ein französisches Gericht ein sehr weitgehendes Recht auf Privatkopie bestätigt. Dieses soll sowohl für Videorekorder-Aufnahmen aus dem Fernsehen gelten als auch P2P-Filesharing und Kopien von DVDs, die von Freunden erzeugt wurden. Ein 22-jähriger Franzose wurde freigesprochen, der über Filesharing Filme getauscht hatte.
↗ https://netzpolitik.org/author/adrian-schultze/