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Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Vieles spricht dafür, dass das Bundeskriminalamt beim Takedown der Emotet-Infrastruktur seine Befugnisse überschritten hat. Auch wenn die Ausschaltung der Schadsoftware ein großer Erfolg war: Die Maßnahmen müssen rechtlich überprüft werden.
↗ https://netzpolitik.org/2021/emotet-takedown-der-zweck-heiligt-nicht-die-mittel/