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Nur 23 Mal im Einsatz
Soziale Netzwerke dürfen besonders schwierige Entscheidungen über gemeldete Inhalte an eine externe Prüfstelle weiterleiten. Die beurteilt dann, was rechtswidrig ist. Der aktuelle Jahresbericht der Prüfinstanz FSM zeigt, dass es dazu im vergangenen Jahr kaum kam.
↗ https://netzpolitik.org/2021/netzdg-pruefinstanz-nur-23-mal-im-einsatz/