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Niederlage für das BAMF

Das BAMF hat zu Unrecht das Handy einer Geflüchteten aus Afghanistan ausgelesen, hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt. Auch wenn das BAMF nun seine Praxis noch nicht generell umstellen muss, ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für die Grundrechte Schutzsuchender.

https://netzpolitik.org/2021/handyauswertung-rechtswidrig-niederlage-fuer-das-bamf/
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