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„Kollateralschäden im Prozessrecht“

Vor der Sommerpause überarbeitete der Bundestag das Strafgesetzbuch. Eine der Verschärfungen betrifft Propagandamittel von Organisationen auf der EU-Terrorliste. Weitestgehend unbemerkt weiteten sich damit auch die Einsatzmöglichkeiten von Staatstrojanern aus, obwohl das Ziel offenbar etwas anderes war.

https://netzpolitik.org/2021/ausweitung-bei-staatstrojanern-kollateralschaeden-im-prozessrecht/
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