🌐 netzpolitik.org
„Kollateralschäden im Prozessrecht“
Vor der Sommerpause überarbeitete der Bundestag das Strafgesetzbuch. Eine der Verschärfungen betrifft Propagandamittel von Organisationen auf der EU-Terrorliste. Weitestgehend unbemerkt weiteten sich damit auch die Einsatzmöglichkeiten von Staatstrojanern aus, obwohl das Ziel offenbar etwas anderes war.
↗ https://netzpolitik.org/2021/ausweitung-bei-staatstrojanern-kollateralschaeden-im-prozessrecht/