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Wer Videos von Routine-Polizeieinsätzen veröffentlicht, muss Gesichter verpixeln
Filmen von Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt. Wer die Videos anschließend hochladen will, muss die Gesichter der Beamt:innen normalerweise verpixeln. Doch es gibt Ausnahmen, macht das Kölner Oberlandesgericht klar.
↗ https://netzpolitik.org/2021/recht-am-eigenen-bild-wer-videos-von-routine-polizeieinsaetzen-veroeffentlicht-muss-gesichter-verpixeln/