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Europarat beschließt erleichterten Austausch elektronischer Beweismittel
Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften können Internetanbieter in einem Drittstaat zukünftig ohne dortigen Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Daten ihrer Nutzer:innen zwingen. Noch weitergehende Überwachungsmaßnahmen zu „E‑Evidence“ sollen in zusätzlichen Abkommen geregelt werden.
↗ https://netzpolitik.org/2021/budapester-konvention-europarat-beschliesst-erleichterten-austausch-elektronischer-beweismittel/