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Kläger:innen dürfen Pseudonyme auf Facebook verwenden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Facebook zwei Kläger:innen die Verwendung eines Pseudonyms erlauben und ihre Accounts wiederherstellen muss. Die Entscheidung ist aber nur für ältere Facebook-Accounts anwendbar.
↗ https://netzpolitik.org/2022/bgh-urteil-klaegerinnen-duerfen-pseudonyme-auf-facebook-verwenden/