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Verfassungsschutzgesetz verstößt teilweise gegen das Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat viele der Überwachungsbefugnisse im bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner, Kommunikationsdatennutzung und andere Befugnisse des Ländergeheimdienstes hatte in weiten Teilen Erfolg. Bayern muss nun nachbessern.

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