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Bundeskartellamt kann Meta nun besser in die Schranken weisen

Das Bundeskartellamt entscheidet, dass der Konzern Meta eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ hat. Diese Einstufung führt zu neuen Möglichkeiten für die Kartellbehörde.

https://netzpolitik.org/2022/wettbewerbsrecht-bundeskartellamt-kann-meta-nun-besser-in-die-schranken-weisen/
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