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Bundeskartellamt kann Meta nun besser in die Schranken weisen
Das Bundeskartellamt entscheidet, dass der Konzern Meta eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ hat. Diese Einstufung führt zu neuen Möglichkeiten für die Kartellbehörde.
↗ https://netzpolitik.org/2022/wettbewerbsrecht-bundeskartellamt-kann-meta-nun-besser-in-die-schranken-weisen/