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Youtube & Co. können als Täter:innen haften
Bei Verletzungen des Urheberrechts können Online-Dienste wie Youtube oder Uploaded als Täter:innen belangt werden, urteilte heute der Bundesgerichtshof. Von den Anbietern sei zu erwarten, wirksame technische Maßnahmen proaktiv einzusetzen, um Rechtsverstöße zu verhindern.
↗ https://netzpolitik.org/2022/gericht-zu-urheberrechtsverstoessen-youtube-co-koennen-als-taeterinnen-haften/