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Aktionskunst verklagt Geheimdienst
Der Verfassungsschutz will dem Aktionskunstkollektiv nicht sagen, ob er es geheimdienstlich beobachtet. Die Begründung: Nur natürliche Personen hätten ein Auskunftsrecht, nicht aber Vereine. Dagegen geht Peng nun vor Gericht vor.
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