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Innenministerium darf bei IFG-Anfragen nicht standardmäßig Adressen verlangen

Das Oberverwaltungsgericht Münster verbietet es dem Innenministerium, standardmäßig Adressen von IFG-Anfragsteller:innen zu verlangen. Mit dieser Praxis hatte das Ministerium der Transparenz seit Jahren hohe Hürden auferlegt und FragDenStaat ausgebremst.

https://netzpolitik.org/2022/informationsfreiheit-innenministerium-darf-bei-ifg-anfragen-nicht-standardmaessig-adressen-verlangen/
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