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Innenministerium darf bei IFG-Anfragen nicht standardmäßig Adressen verlangen
Das Oberverwaltungsgericht Münster verbietet es dem Innenministerium, standardmäßig Adressen von IFG-Anfragsteller:innen zu verlangen. Mit dieser Praxis hatte das Ministerium der Transparenz seit Jahren hohe Hürden auferlegt und FragDenStaat ausgebremst.
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