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Anlasslose Übermittlung kurdischer Vereinsdaten ist rechtswidrig
Vereine von ausländischen Staatsangehörigen werden in Deutschland in einem zentralen Register geführt. Mitglieder kurdischer Gründungen unterliegen einer besonderen Überwachung. Ein entsprechender Erlass von 1994 ist jedoch unauffindbar.
↗ https://netzpolitik.org/2022/bka-und-verfassungsschutz-anlasslose-uebermittlung-kurdischer-vereinsdaten-ist-rechtswidrig/