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Überwachungsbefugnisse der Polizei sind teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen im mecklenburg-vorpommerschen Sicherheits- und Ordnungsgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Es geht unter anderem um Polizeibefugnisse zum Staatstrojanereinsatz und zur Wohnraumüberwachung im Vorfeld von Gefahren. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung.
↗ https://netzpolitik.org/2023/mecklenburg-vorpommern-ueberwachungsbefugnisse-der-polizei-sind-teilweise-verfassungswidrig/