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Automatisierte Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hamburg und Hessen für verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter setzen damit der digitalen Rasterfahndung und dem sogenannten Predictive Policing Grenzen.

https://netzpolitik.org/2023/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-automatisierte-datenanalyse-fuer-die-vorbeugende-bekaempfung-von-straftaten-ist-verfassungswidrig/
netzpolitik urteil des bundesverfassungsgerichts automatisierte datenanalyse fuer vorbeugende bekaempfung straftaten ist verfassungswidrig
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