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Durchsuchung von Handy war rechtswidrig
Das BAMF muss seine Praxis zur Datenträgerauswertung bei Geflüchteten ändern. Das Bundesverwaltungsgericht entschied heute im Fall einer afghanischen Klägerin, dass sowohl Auslesen als auch Auswerten ihres Handys unverhältnismäßig waren.
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