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DNS-Anbieter doch nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich

Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.

https://netzpolitik.org/2023/erfolg-fuer-quad9-dns-anbieter-doch-nicht-fuer-urheberrechtsverletzungen-verantwortlich/
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