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Polizei gibt zu, in 21 Verfahren Gesichtserkennung eingesetzt zu haben

Die Polizei in Görlitz hat in fast zwei Dutzend Verfahren stationäre und mobile Systeme für biometrische Überwachung eingesetzt. Die Datenschutzbeauftragte Sachsen zweifelt die angegebene Rechtsgrundlage an. Doch da es um richterliche Anordnungen geht, wird es kompliziert.

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