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BKA-Gesetz erneut in Teilen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und kassiert Teile des BKA-Gesetzes: Die Regelungen zur weitgehenden Bevorratung von Daten in der Polizeidatenbank INPOL sind teilweise verfassungswidrig. Künftig darf das BKA auch nicht mehr heimlich bloße Kontaktpersonen überwachen.

https://netzpolitik.org/2024/bundesverfassungsgericht-bka-gesetz-erneut-in-teilen-verfassungswidrig/
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