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BND muss Kommunikations-Überwachung einschränken
Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND darf bei seiner Überwachung zu „Cybergefahren“ zu viel, wie aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht. Spätestens bis Ende 2026 ist eine neue Regelung fällig.
↗ https://netzpolitik.org/2024/verfassungswidrig-bnd-muss-kommunikations-ueberwachung-einschraenken/