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Staatsanwaltschaft hat bei Gesichtserkennungssystem gegen Datenschutzrecht verstoßen
Die Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert die Staatsanwaltschaft, weil sie mehrfach ein Gesichtserkennungssystem im öffentlichen Raum eingesetzt hat. Dafür gebe es keine geeignete Rechtsgrundlage.
↗ https://netzpolitik.org/2025/berliner-datenschutzbeauftragte-staatsanwaltschaft-hat-bei-gesichtserkennungssystem-gegen-datenschutzrecht-verstossen/