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Tracking zu Werbezwecken gehört verboten.

Liebe Leser:innen, auch wer nur mal den Zeh ins Wasser hält, kann von der Strömung mitgerissen werden. Das zeigt der jüngste Beitrag meiner Kollegen Sebastian und Ingo. Darin geht es unter anderem um das ungewollte Outing eines Grindr-Nutzers in Norwegen. Der Text zeigt exemplarisch, wie Standort-Tracking durch Handy-Apps queere Menschen gefährdet – etwa wenn in ihrem Herkunftsländern Homosexualität unter Strafe steht. Dagegen gibt es ein brauchbares Mittel: das Verbot von Tracking und Profilbil

https://netzpolitik.org/2025/auf-den-punkt-tracking-zu-werbezwecken-gehoert-verboten/
2025 punkt tracking werbezwecken gehoert verboten gehört verboten.
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