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Keine Begründung für überlange Speicherfrist von drei Monaten

Eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt wollte klären: Warum sollen die Telekommunikationsunternehmen den Datenhaufen der Vorratsdatenspeicherung für ganze drei Monate vorhalten? Doch das Justizministerium schweigt sich zu den Gründen aus. Auch ob Alternativen erwogen werden, lässt das Ministerium offen.

https://netzpolitik.org/2025/vorratsdatenspeicherung-keine-begruendung-fuer-ueberlange-speicherfrist-von-drei-monaten/
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