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Teilerfolg gegen Staatstrojaner
Staatstrojaner dürfen nicht wegen einfacher Straftaten eingesetzt werden, ansonsten hat das Bundesverfassungsgericht Gesetze zur heimlichen Überwachung durch die Polizei weitgehend für verfassungskonform erklärt. Die Kläger:innen von Digitalcourage geben sich zufrieden, doch auch die Gewerkschaft der Polizei frohlockt.
↗ https://netzpolitik.org/2025/bundesverfassungsgericht-teilerfolg-gegen-staatstrojaner/