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DGB legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein

In der juristischen Auseinandersetzung um eine faktische „Demoverbotszone“ in Gießen hat das Verwaltungsgericht in einem Fall die Auflagen der Stadt bestätigt. Die möchte den Protest gegen die rechtsradikale AfD-Jugend auf die andere Seite der Stadt verlegen. Doch die Anmelder der Demos wehren sich weiter.

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