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Justizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung will Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hervor, den das Justizministerium veröffentlicht hat. Das Gesetz betrifft auch Internet-Dienste wie E‑Mails und Messenger.

https://netzpolitik.org/2025/anlasslose-speicherung-justizministerium-veroeffentlicht-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung/
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