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Ausnahmeregel wird zum zweiten Mal verlängert
Internet-Dienste dürfen die Kommunikation ihrer Nutzer scannen, obwohl das eigentlich verboten ist. Die EU-Gesetzgeber wollen eine vorübergehende Ausnahme der Datenschutzrichtlinie zum zweiten Mal verlängern. Grundrechts-Eingriffe müssen verhältnismäßig sein, aber niemand kann die Verhältnismäßigkeit belegen.
↗ https://netzpolitik.org/2026/freiwillige-chatkontrolle-ausnahmeregel-wird-zum-zweiten-mal-verlaengert/