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Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern – anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E‑Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.
↗ https://netzpolitik.org/2026/dritter-versuch-bundesregierung-beschliesst-anlasslose-vorratsdatenspeicherung/