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Bundeskinderschutzgesetz, Familienhebammen
Familienhebammen bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind speziell ausgebildete Hebammen und Kinderkrankenschwestern, die Familien mit besonderem UntersΓΌtzungsbedarf von der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag zur Seite stehe
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