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Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss entscheidet mit größtmöglicher Objektivität, frei von Weisungen, ausschließlich nach den gesetzlichen Grundlagen und nach dem Sachverstand. Wertmaßstab bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten ist der in § 194 BauGB definierte V
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