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Notunterbringung
Konnte ein drohender Wohnungsverlust nicht verhindert werden, so ist ggf. eine vorübergehende Notunterbringung erforderlich. In Leipzig stehen zur kurzzeitigen Unterbringung von wohnungslosen Personen Gemeinschaftsunterkünfte (Übernachtungshäuser für alle
↗ https://www.leipzig.de/service-portal/dienststelle/notunterbringung-5054