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Wahlrecht und Wählerverzeichnis - Stadt Leipzig

Wer an einer Wahl teilnehmen möchte, muss wahlberechtigt und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein. In den meisten Fällen geschieht dies automatisch über das Melderegister. Informieren Sie sich über Ausnahmen und Einsichtsmöglichkeiten.

https://www.leipzig.de/rathaus/wahlen-in-leipzig/wahlrecht-und-waehlerverzeichnis
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