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Mietpreiserhöhung und Mietwucher in Leipzig - Stadt Leipzig
Nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) kann die unrechtmäßige Überhöhung von Mietpreisen mit einem Bußgeld geahndet werden. Für eine Verfolgung und eine sich daraus möglicherweise ergebende Ahndung ist eine Meldung bei der Stadt Leipzig erforderlich.
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