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Begrünung von bebauten Grundstücken in Leipzig - Stadt Leipzig
Ein Überblick zu den wesentlichen Inhalten der Begrünungssatzung. In Leipzig gelten seit dem 17. März 2024 weitreichende Begrünungspflichten auf Baugrundstücken – so zum Beispiel für Fassaden und Dächer, Zäune und Mauern, Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätze, Freiflächen und Vorgärten – sowie ein Verbot von sogenannten Schottergärten.
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