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Abgesenkte Kappungsgrenze in Leipzig - Stadt Leipzig
Die sogenannte abgesenkte Kappungsgrenze soll Leipziger Mieterinnen und Mieter aufgrund des zunehmenden Nachfragedrucks vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen schützen. Bei bestehenden Mietverträgen darf die Miete zwar höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden können, allerdings darf die Mieterhöhung in Leipzig nur 15 % der ursprünglichen Miete (abgesenkt von 20 %) innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten und gilt vorerst bis 30. Juni 2025.
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