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Sozialleistungen und Unterbringung - Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine - Stadt Leipzig
Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und sich nicht selbst versorgen können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie erhalten Geldleistungen für Ernährung, Kleidung, Hygienebedarf und Ihren notwendigen persönlichen Bedarf. Zu den Leistungen gehören auch die Unterbringung und eine medizinische Versorgung.
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