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Schwerbehindertenrecht - Stadt Leipzig
Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat. Dazu werden Schwerbehindertenausweise ausgestellt. Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen kΓΆnnen behinderte Menschen damit Rechte und Nachteilsausgleiche geltend machen.
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