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Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) - Stadt Leipzig
Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) war es unter bestimmten Voraussetzungen in der DDR möglich Gebäude oder Anlagen auf den in die LPG eingebrachten Flächen zu errichten. Dies geschah in der Regel ohne Rücksicht auf die vorhandenen Grundstücksgrenzen. Daher stehen heute Gebäude der ehemaligen LPG auf einem oder sogar mehreren fremden Grundstücken.
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