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Ortschaftsratswahlen - Stadt Leipzig
Der Ortschaftsrat entscheidet in beschränktem Umfang über Angelegenheiten der Ortschaft. Die Ortschaftsräte werden von den Einwohnern der Ortschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf fünf Jahre gewählt.
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