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Informationen zu Stadtwappen, Stadtlogo und Marketingwappen - Stadt Leipzig
Das Recht zur Wappenführung ist laut Sächsischer Gemeindeordnung ein der Gemeinde zustehendes öffentlich-rechtliches Persönlichkeitsrecht. Stadtwappen sind wie ein Name geschützt, wenn Sie auf eine Stadt als Namensträger hinweisen. Wenn Sie auf die Stadt Leipzig als Standort hinweisen möchten, gibt es das Marketingwappen.
↗ https://www.leipzig.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtwappen-und-marketingwappen