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Umstufung eines Teilabschnittes der Straße „An der Streuobstwiese“
Gemäß § 7 des Sächsischen Straßengesetzes in der aktuell gültigen Fassung wird ein Teilabschnitt der Straße „An der Streuobstwiese“ im Ortsteil Leutzsch von einem beschränkt-öffentlichen Weg zur Ortsstraße umgestuft.
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