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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot in Leipzig - Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig geht gegen verwahrloste Immobilien im Bedarfsfall mit dem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot vor. Um ein Gebot abzuwenden, werden Eigentümer im Vorfeld vom Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung zu Fördermitteln sowie Genehmigungskriterien der sozialen Erhaltungssatzungen beraten und Abwendungsvereinbarungen getroffen. Im Rahmen des Gebotes wird Eigentümern angeordnet, Missstände und Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Andernfalls drohen den Eigentümer
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