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Zweckentfremdungsverbot – Leipzig - Stadt Leipzig

Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum tritt in Leipzig voraussichtlich Ende Juni 2024 in Kraft. Von da an wird insbesondere die Vermietung als Ferienwohnung und das Leerstehenlassen von Wohnraum im gesamten Stadtgebiet verboten sein. Unter Umständen kann eine solche Zweckentfremdung von Wohnraum genehmigungsfähig sei, des Weiteren besteht ein Übergangsschutz für bereits bestehende Ferienvermietung.

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