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Antrags- und Genehmigungsverfahren in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen - Stadt Leipzig
In Sozialen Erhaltungsgebieten dürfen bauliche Maßnahmen, Modernisierungen oder Nutzungsänderungen nicht zu einer Verringerung von Wohnraum oder einem überdurchschnittlichen Standard der Wohnungen führen. Alle geplanten Maßnahmen müssen zunächst per Antrags-verfahren geprüft werden.
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