🌐 ihre-vorsorge.de
Betriebsrat kann Abmahnung gegen sich nicht zurücknehmen lassen | Ihre Vorsorge
Abmahnungen haben für den Betriebsrat keine Folgen. Spricht der Arbeitgeber sie dennoch gegen das Gremium aus, können sie nicht zurückgezogen werden.
↗ https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/betriebsrat-kann-abmahnung-gegen-sich-nicht-zuruecknehmen-lassen