🌐 ihre-vorsorge.de
Urteil: Videoaufnahmen können keinen Arbeitszeitbetrug beweisen | Ihre Vorsorge
Wer bei den Arbeitszeiten schummelt, riskiert eine Kündigung. Eine Video-Anlage am Eingangstor taugt aber in der Regel nicht zur Kontrolle.
↗ https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/urteil-videoaufnahmen-koennen-keinen-arbeitszeitbetrug-beweisen